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Branchentrends
Digitale Barrierefreiheit in der Gastronomie 2025: Pflicht oder Chance?
Mit ihrer langjährigen Erfahrung in Assistenz und Marketing begleitet Bettina bei RESERViSiON digitale Projekte in Gastronomie und Hotellerie. Mit ihrem Gespür für Branchentrends versorgt sie Kunden gezielt mit relevanten Informationen.
Autorin
📌 Expertenbeitrag von unserem Partner RESERViSiON.
Barrierefreiheit geht digital - und das ist auch ein Thema, das nun viele Gastronomen betreffen kann. Digitale Angebote müssen jetzt genau unter die Lupe genommen werden. Denn das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG 2025) hat einige Anforderungen für die Gestaltung von Webseiten und dort angebotene Dienstleistungen im Gepäck. Diese müssen seit Ende Juni verpflichtend umgesetzt werden – auch in der Gastronomie und Hotellerie.
Das BFSG 2025 wirft viele Fragen auf
Das neue Gesetz ist sehr umfangreich und wirft viele Fragen auf. Die wichtigste Frage für Gastronomiebetriebe ist wahrscheinlich:
Ich habe doch nur ein kleines Restaurant und auf meiner Webseite nur die wichtigsten Infos zusammengefasst, bin ich jetzt davon betroffen oder nicht?
Hier gilt es auf jeden Fall, genau zu recherchieren und sich am besten auch rechtlich beraten zu lassen.
Die einfachste Antwort auf diese Frage ist: Auch, wenn man nicht betroffen ist, empfiehlt es sich, bereits jetzt die eigene Webseite barrierefrei zu gestalten.
Mindestens diese Gründe sprechen dafür:
- Beste Vorbereitung: Wer seine Webseite jetzt barrierefrei macht, ist gut auf zukünftige Anforderungen vorbereitet. So muss man keine schnellen Anpassungen befürchten.
- Sicherheit statt Risiko: Eine gründliche Überprüfung der Seite verringert die Gefahr, dass etwas übersehen wird. Wenn ein Bereich nicht barrierefrei ist, können hohe Bußgelder drohen.
- Positives Image & Reichweite: Eine barrierefreie Webseite ist benutzerfreundlicher. Sie erreicht mehr Menschen und verbessert euer Google-Ranking.
Zwischenfazit: Egal, ob eure Webseite betroffen ist oder nicht - mit der barrierefreien Umsetzung setzt ihr ein gutes Zeichen. Kümmert euch deshalb schon jetzt und seid bestens vorbereitet.
Tischreservierung, Merchandise, Gutscheinverkauf, Lieferservice
Wenn ihr das auf eurer Webseite anbietet, solltet ihr genauer hinschauen.
Wie bereits erwähnt, ist das BFSG sehr umfangreich und ihr solltet euch eingehend mit den Details beschäftigen. Wenn ihr auf eurer Homepage zusätzlich digitale Dienstleistungen anbietet, seid ihr mit großer Wahrscheinlichkeit betroffen und es besteht Handlungsbedarf.
Ein paar Beispiele für diese digitalen Angebote sind:
- Ein integrierter Online-Shop, in dem ihr Lieblingsprodukte aus eurem Restaurant verkauft. Darunter fallen eure eigene Gewürzmischung oder Merchandise-Artikel wie T-Shirts oder Schürzen.
- Wertgutscheine, die Gäste bequem online kaufen und verschenken können.
- Die Möglichkeit, Tische direkt über eure Webseite zu reservieren – einfach und unkompliziert.
- Eure Gäste können auf eurer Webseite auch Gerichte zum Abholen oder Liefern bestellen.
Wenn ihr einen der oben genannten Punkte für eure Gäste im digitalen Angebot habt und der Zugang zu diesem Angebot über eure Webseite erfolgt, muss in der Regel auch vollständige Barrierefreiheit im Webdesign garantiert werden.
Es muss von euch individuell geprüft werden, ob ihr aktiv werden müsst. Denn wie so oft, bestätigen auch wieder Ausnahmen die Regel. Lasst euch deshalb am besten von einem Anwalt oder den Fachstellen des DEHOGA oder der IHK beraten. Wenn ihr betroffen seid, solltet ihr die notwendigen Maßnahmen zügig umsetzen.
Was bedeutet Barrierefreiheit für meine digitalen Angebote?
Grundsätzlich müsst ihr dafür sorgen, dass alle Menschen gleichermaßen eure digitalen Angebote nutzen können, ohne dabei auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Bewegte Elemente, sehr bunte Farben oder fancy Schriftarten sind zum Beispiel nicht für jedes Auge gut erkennbar. Manche brauchen es einfach weniger bunt und mit lesbaren Schriften.
Für einen barrierefreien Zugang muss es dann individuelle Einstellungsmöglichkeiten geben, die sich aber nicht nur auf Farbe und Schrift eingrenzen lassen, wie dieses Beispiel vermuten lässt. Das BFSG definiert nämlich noch viele weitere Bereiche. Zusätzlich zur Wahrnehmbarkeit umfasst es die Bedienbarkeit, die Verständlichkeit und die Robustheit . Und bei den Anforderungen geht es dann auch wirklich ins Detail.
Beispielsweise muss eine barrierefreie Internetseite auch über die Tastatur bedienbar sein, eine verständliche Menüführung und nicht zu komplizierte Texte haben. Außerdem muss die Webseite auch mit weiteren Hilfsmitteln kompatibel sein, wie zum Beispiel einem Screenreader.
Und selbst mit diesen Beispielen kratzen wir erstmal nur an der Oberfläche des umfangreichen Gesetzes. Es gibt also viel zu tun!
Ein wichtiger Punkt ist dann noch die Überarbeitung eurer rechtlichen Hinweise auf eurer Homepage. Ein Hinweis zur Barrierefreiheit wird mit dem neuen Gesetz ebenfalls erforderlich und hier seid ihr erneut auf der sichersten Seite, wenn diese von einem Fachanwalt umgesetzt wird. Ob eure Webseite barrierefrei ist, könnt ihr übrigens durch viele Tools testen, die ihr kostenfrei im Internet findet. Dennoch auch hier der wichtige Hinweis, dass das keine Rechtsberatung ersetzen kann.
Verantwortung bei Softwareprodukten von Dritten
Wenn ihr Softwareprodukte von externen Dienstleistern im Einsatz habt, könnt ihr euch nicht einfach darauf verlassen, dass diese Angebote durch den jeweiligen Partner barrierefrei gestaltet werden. Denn die Verantwortung für eine angebotene Dienstleistung auf eurer Webseite liegt letztendlich bei euch. Da ihr aber nicht einfach ein Fremdprodukt barrierefrei gestalten könnt, muss die Umsetzung natürlich durch den Dienstleister erfolgen.
Hier sollte bereits jetzt ein enger Austausch stattfinden. Sucht aktiv den Kontakt zu euren Dienstleistern. Fragt konkret nach, wie die Barrierefreiheit für die einzelnen Produkte umgesetzt wurde. Ein gutes Beispiel aus der Gastronomiebranche ist das Widget zur Online-Reservierung von RESERViSiON.
Über einen eingebauten Button können die Gäste bei Bedarf einen zusätzlichen Modus mit ausreichendem Kontrast und angepasster Schriftgröße aufrufen. Das Widget ist außerdem über die Tastatur bedienbar und kompatibel mit Screenreadern. Damit sind online Tischreservierungen optimal auf die Barrierefreiheit angepasst und für viele weitere Nutzerinnen und Nutzer zugänglich.
Darum lohnt sich Handeln schon heute
Barrierefreiheit im Internet wird Pflicht und könnte auch euch betreffen. Ihr betreibt Online Shops? Dann ist das sehr wahrscheinlich. Eine barrierefreie Website wird unverzichtbar, sobald ihr über eine einfache Homepage hinausgeht und digitale Services wie Reservierungen integriert.
Digitale Inhalte sollten für jede Person zugänglich sein. Kümmert euch deshalb schon jetzt um das Thema digitale Barrierefreiheit und nutzt auch die damit verbundenen Chancen. Ihr setzt auf jeden Fall das richtige Zeichen. Ihr tragt euren Teil dazu bei, Barrieren abzubauen, Inklusion zu fördern und eine größere Zielgruppe zu erreichen.
Um herauszufinden, ob die digitale Barrierefreiheit für euch verpflichtend ist, lasst euch an öffentlichen Stellen rechtlich beraten. Denkt dabei auch gleich an den Hinweis zur Barrierefreiheit auf euren Websites und mobilen Anwendungen. Falls ihr Fremdprodukte auf eurer Webseite einsetzt, mit denen ihr digitale Dienstleistungen für eure Gäste anbietet, sucht den Austausch zu euren Dienstleistern, so dass die Umsetzung der Barrierefreiheit auch hier sichergestellt ist.
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - kurz BFSG - nach EU-Richtlinie 2016/2102 ist am 28.6.2025 in Kraft getreten und verpflichtet auch private Wirtschaftsakteure dazu, dass deren digitale Leistungsangebote für alle Menschen und insbesondere diejenigen mit Einschränkungen überall im Web barrierefrei zugänglich sind. Die digitale Barrierefreiheit gilt damit auch für Unternehmen aus dem Tourismussektor.
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit werden ausführlich im WCAG 2.1. beschrieben, die als Richtlinie für die Umsetzung des BFSG zu verstehen ist. Mehr Infos zum BFSG findet ihr zum Beispiel hier.
Jetzt durchstarten mit digitaler Barrierefreiheit in der Gastronomie
Bereit für den nächsten Schritt in Richtung effizienter Bestellverwaltung? Wir haben die passende Lösung für dich:
- 🚀 Kostenlose Digitalberatung: In einem persönlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, ob deine Webseite modern und zukunftssicher aufgestellt ist und wo sich Optimierungen lohnen.
- 💬 WhatsApp Support: Stell uns deine Fragen direkt über WhatsApp – unsere Experten für digitale Barrierefreiheit beraten dich unkompliziert und praxisnah.
- 🎯 Demo anfragen: Teste deine Webseite auf Barrierefreiheit und erhalte konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung.
💡 Tipp: Nutze unseren schnellen WhatsApp-Service, um in wenigen Minuten zu klären, welche Schritte für eine barrierefreie Gastronomie-Website notwendig sind. Unsere Spezialisten begleiten dich vom ersten Check bis zur Umsetzung.
FAQs
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