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Branchentrends

17.07.2024
4 min

Kassenmeldung ans Finanzamt ab 01.01.2025: Was Hotels und Restaurants wissen müssen

Kassenmeldung ans Finanzamt ab 01.01.2025: Was Hotels und Restaurants wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die für viele Gastronomiebetriebe von großer Bedeutung ist: Hotels und Restaurants müssen ihre Kassensysteme dem Finanzamt melden.

Diese neue Anforderung zielt darauf ab, Transparenz und Fairness im steuerlichen Bereich zu erhöhen. In diesem Artikel erläutern wir, was genau auf die Betriebe zukommt und wie sie sich optimal vorbereiten können.

Warum diese Regelung?

Die Pflicht zur Meldung der Kassensysteme an das Finanzamt ist Teil einer größeren Initiative zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Durch die Registrierung der Kassensysteme soll sichergestellt werden, dass alle Einnahmen korrekt erfasst und versteuert werden. Diese Maßnahme ist besonders wichtig in Branchen wie der Gastronomie, in denen häufig Bargeldtransaktionen stattfinden und das Risiko von Unregelmäßigkeiten höher ist.

Was bedeutet das für Hotels und Restaurants?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Kassensysteme in Hotels und Restaurants beim Finanzamt registriert werden. Dies umfasst nicht nur herkömmliche Registrierkassen, sondern auch mobile und digitale Kassensysteme. Betriebe müssen sicherstellen, dass ihre Kassensysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß gemeldet werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung der Kassensysteme

Ab dem Stichtag müssen alle Kassensysteme – von klassischen Registrierkassen bis zu modernen mobilen und digitalen Systemen – beim Finanzamt registriert werden. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass ihre Kassensysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß gemeldet sind. Dies betrifft auch Systeme, die bereits über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.

Für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung der Kassensysteme finden Sie hier die offizielle Ausfüllanleitung des Bundesministeriums für Finanzen: Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO).

Schritte zur Vorbereitung

  1. Überprüfung der Kassensysteme: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensysteme den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Prüfen Sie, ob Ihr System bereits über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügt, die für die Meldung erforderlich ist.
  2. Kontaktaufnahme mit dem Hersteller: Setzen Sie sich mit dem Hersteller Ihres Kassensystems in Verbindung, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Updates und Anpassungen vorgenommen werden können. Der Hersteller sollte Ihnen auch Informationen zur richtigen Vorgehensweise bei der Meldung geben können.
  3. Registrierung beim Finanzamt: Informieren Sie sich über die genauen Schritte zur Registrierung Ihres Kassensystems beim Finanzamt. Dies kann in der Regel online erfolgen. Halten Sie alle erforderlichen Informationen bereit, darunter die Seriennummer Ihres Kassensystems und die TSE-Daten.
  4. Schulung der Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter über die neuen Anforderungen informiert und entsprechend geschult sind. Dies betrifft insbesondere die ordnungsgemäße Bedienung der Kassensysteme und die korrekte Erfassung aller Transaktionen.

Vorteile der neuen Regelung

Obwohl die neue Meldepflicht zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingt, bringt sie auch Vorteile mit sich. Durch die Registrierung der Kassensysteme wird eine höhere Transparenz geschaffen, die das Vertrauen in die Branche stärkt. Zudem können Betriebe, die bereits jetzt korrekt arbeiten, ihre Seriosität unter Beweis stellen und sich von Mitbewerbern abheben, die möglicherweise nicht so gewissenhaft sind.

Häufige Fragen

  • Was passiert, wenn ich mein Kassensystem nicht melde? Die Nicht-Meldung des Kassensystems kann zu empfindlichen Strafen führen. Es ist daher wichtig, die Frist einzuhalten und alle Anforderungen zu erfüllen.
  • Muss ich mein altes Kassensystem austauschen? Das hängt von Ihrem aktuellen System ab. Prüfen Sie, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine TSE hat. Wenn nicht, kann ein Austausch notwendig sein.
  • Wie oft muss ich mein Kassensystem melden? Die Meldung ist einmalig erforderlich. Bei Änderungen oder Neuanschaffungen muss jedoch eine erneute Meldung erfolgen.

Fazit

Die neue Regelung zur Kassenmeldung an das Finanzamt ab dem 1. Januar 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Förderung von Transparenz und Fairness in der Gastronomiebranche. Hotels und Restaurants sollten sich frühzeitig vorbereiten, um sicherzustellen, dass ihre Kassensysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mit den richtigen Maßnahmen und Schulungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Betrieb reibungslos weiterläuft und den neuen Vorschriften entspricht.

 

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