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E-Rechnung: Pflicht für die Gastronomie ab 2025
E-Rechnung: Pflicht für die Gastronomie ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung, also eine elektronische Rechnungsstellung, auch für Gastronomiebetriebe verpflichtend. Restaurants, Cafés und Caterer müssen Rechnungen künftig in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen. Diese Regelung im Wachstumschancengesetz fördert Digitalisierung, vereinfacht Prozesse und erhöht die Transparenz im Rechnungswesen. Was bedeutet das für die Gastronomie, und wie können Betriebe sich optimal darauf vorbereiten? Besonders wichtig ist hierbei die Einhaltung der Vorschriften gemäß § 14 UStG, die die ordnungsgemäße Ausstellung und Berichtigung von Rechnungen regeln.
Hintergrund und Einführung
Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der deutschen Wirtschaft. Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen, die B2B-Umsätze ausführen, verbindlich. Diese Maßnahme soll den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern erleichtern und die Prozesse im Rechnungswesen vereinfachen. Durch die Nutzung der E-Rechnung können Unternehmen ihre Effizienz steigern, Fehler reduzieren und die Transparenz erhöhen. Die E-Rechnung ermöglicht eine schnellere und kostengünstigere Abwicklung von Rechnungen, was insbesondere für die Gastronomie von Vorteil ist.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dargestellt wird. Dies ermöglicht die elektronische Übermittlung und den Empfang von Rechnungsinhalten sowie die automatische Verarbeitung ohne Medienbrüche. Die E-Rechnung muss den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, die sicherstellt, dass die Rechnungsdaten standardisiert und interoperabel sind. Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD stellen sicher, dass Rechnungen gesetzeskonform und leicht verarbeitbar sind. Die XRechnung ist ein XML-Format für elektronische Rechnungen in Deutschland, entwickelt für Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern.
Warum ist die E-Rechnung Pflicht auch für Gastronomie-Unternehmen?
In der Gastronomie ist Effizienz ein entscheidender Faktor. Gäste erwarten schnelle und unkomplizierte Abläufe – das gilt nicht nur für den Service, sondern auch für die Abrechnung. Die Einführung der E-Rechnung bietet hier zahlreiche Vorteile:
• Schnellere Prozesse: Rechnungen können direkt elektronisch weiterverarbeitet werden, ohne manuelle Eingabe.
• Kostenreduktion: Papier und Portokosten entfallen, ebenso wie potenzielle Fehler durch manuelle Übertragungen.
• Nachhaltigkeit: Digitale Rechnungen schonen die Umwelt, was insbesondere umweltbewusste Gäste schätzen.
Für Gastronomen ist die Umstellung eine Chance, die betriebliche Effizienz zu steigern und sich als moderner Betrieb zu positionieren. Im B2B-Bereich müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden, darunter neue Vorschriften wie Berichtssysteme für grenzüberschreitende Umsätze.
Was ändert sich ab 2025 mit der E-Rechnungspflicht?
Bisher konnten Gastronomiebetriebe Rechnungen in Papierform oder als unstrukturiertes PDF versenden. Ab 2025 gelten diese Formate als „sonstige Rechnungen“ und erfüllen nicht mehr die Anforderungen für eine E-Rechnung. Eine E-Rechnung muss maschinenlesbar und in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD vorliegen.
Beispiele für zulässige Formate:
• XRechnung: Speziell für die öffentliche Verwaltung und B2B-Transaktionen geeignet.
• ZUGFeRD: Ein Format, das eine PDF-Datei mit strukturierten Daten kombiniert.
Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD sind wichtig, da sie die neuen Vorgaben erfüllen und europäischen Normen entsprechen.
Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung
Unternehmen, die B2B-Umsätze ausführen, sind ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, elektronische Rechnungen im strukturierten Format auszustellen. Die E-Rechnungspflicht sorgt für maschinenlesbare, standardisierte Rechnungen und verbessert Effizienz sowie Genauigkeit im Rechnungswesen. Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können mit Ordnungswidrigkeiten belegt werden. Gastronomen sollten ihre Systeme rechtzeitig anpassen, um Vorgaben zu erfüllen und Strafen zu vermeiden.
Wer ist in der Gastronomie betroffen?
Die Regelung betrifft alle gastronomischen Unternehmen, die Dienstleistungen für andere Unternehmen (B2B) erbringen. Ab 2025 müssen Unternehmer E-Rechnungen empfangen und ausstellen, um das Umsatzsteuergesetz zu erfüllen und Vorsteuerabzüge zu sichern.
Dazu zählen unter anderem:
• Caterer, die Veranstaltungen für Unternehmen ausrichten.
• Restaurants und Cafés, die Geschäftsessen oder Tagungen abrechnen.
• Hotel-Restaurants, die Leistungen an Firmenkunden erbringen.
Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen, ebenso wie Rechnungen für Kleinbeträge unter 250 Euro.
Ausstellung und Empfang von E-Rechnungen
E-Rechnungen können per E-Mail, Schnittstelle, zentralem Speicher oder Internetportal ausgestellt und empfangen werden, um den Bedürfnissen der Unternehmen zu entsprechen. Wichtig ist, dass die E-Rechnung in elektronischer Form vorliegt und in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD ausgestellt wird. Diese Formate sorgen für maschinenlesbare, standardisierte Rechnungen, die elektronische Verarbeitung und mehr Effizienz im Rechnungswesen ermöglichen.
Vorteile der E-Rechnung für Gastronomen
Die Umstellung mag auf den ersten Blick wie ein Mehraufwand erscheinen, doch langfristig profitieren Gastronomen von der Einführung der E-Rechnung:
• Zeitersparnis: Digitale Rechnungen reduzieren die Bearbeitungszeit erheblich.
• Fehlerfreiheit: Automatisierte Prozesse minimieren das Risiko von Eingabefehlern.
• Imageaufwertung: Moderne Technologien vermitteln Gästen und Geschäftspartnern ein professionelles Bild.
• Steuerliche Vorteile: Eine klare digitale Dokumentation erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Herausforderungen für gastronomische Betriebe
Technische Anpassungen
Viele Kassensysteme und Buchhaltungsprogramme in der Gastronomie müssen möglicherweise aktualisiert werden, um die Anforderungen der E-Rechnung zu erfüllen. Die E-Rechnungsverordnung erfordert technische Anpassungen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die elektronische Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen zu ermöglichen. Gastronomen sollten rechtzeitig prüfen, ob ihre Software kompatibel ist, und gegebenenfalls aufrüsten.
Übergangsfristen
Bis Ende 2026 können Gastronomiebetriebe noch „sonstige Rechnungen“ verwenden, z. B. ein PDF. Kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro haben sogar bis Ende 2027 Zeit, die Umstellung abzuschließen. PDF-Rechnungen sind lesbar, während E-Rechnungen in einem strukturierten Format vorliegen, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.
Mitarbeiterschulungen
Damit die Umstellung reibungslos verläuft, ist es wichtig, dass das Personal den Umgang mit der neuen Technologie versteht. Schulungen zu den neuen Prozessen und gesetzlichen Vorgaben sind unverzichtbar. Dabei ist es entscheidend, dass die Informationen korrekt und vollständig sind, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Rechnungsberichtigung und Vorsteuerabzug
Eine ausgestellte E-Rechnung kann vom Rechnungsaussteller berichtigt werden, falls Fehler auftreten. Der Vorsteuerabzug ist jedoch nur möglich, wenn die E-Rechnung den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Eine sonstige Rechnung, die nicht diesen Anforderungen entspricht, berechtigt dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug. Gastronomen müssen sicherstellen, dass E-Rechnungen korrekt und gesetzeskonform sind, um Steuervorteile zu nutzen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Praxisbeispiele: Wie die E-Rechnung Prozesse in der Gastronomie erleichtert
Die Einführung der E-Rechnung bringt Vorteile für verschiedene Szenarien in der Gastronomie mit sich:
• Optimierter Bezahlprozess: Moderne Kassensysteme wie leafsystems oder orderbird ermöglichen, Rechnungen direkt in einem E-Rechnungsformat wie XRechnung oder ZUGFeRD zu erstellen. Dadurch entfällt das manuelle Nachbearbeiten, und die Rechnung kann direkt an den Geschäftskunden weitergeleitet werden. Rechnungssteller müssen sicherstellen, dass elektronische Rechnungen den formalen Anforderungen entsprechen, um Vorsteuerabzüge und eine korrekte Verarbeitung durch die Finanzverwaltung zu gewährleisten.
• Einfache Integration bei großen und kleinen Betrieben: Egal ob ein kleines Café oder ein großes Restaurant – die richtigen Kassensysteme vereinfachen die Abwicklung. Sie integrieren nahtlos die Erstellung und Speicherung digitaler Rechnungen, was sowohl die Buchhaltung als auch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern erleichtert.
• Flexibilität bei verschiedenen Anforderungen: Catering-Unternehmen, die für Geschäftskunden arbeiten, können die Rechnungen direkt elektronisch versenden, wodurch der Abrechnungsprozess beschleunigt wird. Gleichzeitig können kleinere Betriebe die Übergangsfristen nutzen, um schrittweise auf die neue Technologie umzustellen.
• Transparenz und Steuerkonformität: Kassensysteme wie degaso Gastrokasse ermöglichen nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, sondern dokumentieren auch alle Transaktionen digital und manipulationssicher. Dies ist besonders nützlich bei der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt und bei Betriebsprüfungen.
So bereiten sich Gastronomen vor
1. Systeme prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensysteme und Buchhaltungssoftware die Anforderungen der E-Rechnung erfüllen.
2. Software aktualisieren: Investieren Sie in kompatible Lösungen, die Formate wie XRechnung unterstützen.
3. Mitarbeiter schulen: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Team die neuen Prozesse versteht und anwenden kann.
4. Partner informieren: Klären Sie mit Geschäftskunden, welche Formate bevorzugt werden.
Ausnahmen und Übergangsregelungen
Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für alle Unternehmen und Rechnungen. Es gibt einige Ausnahmen und Übergangsregelungen, die beachtet werden müssen.
Kleinunternehmer, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten, sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Dies bietet kleinen Betrieben die Möglichkeit, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Für Rechnungen, die vor dem 1. Januar 2025 ausgestellt wurden, gilt weiterhin die alte Rechtslage, sodass diese nicht nachträglich in ein elektronisches Format umgewandelt werden müssen.
Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, in der Unternehmen noch Papierrechnungen ausstellen können. Diese Frist ermöglicht es den Betrieben, ihre Systeme und Prozesse anzupassen, ohne sofortige Umstellungen vornehmen zu müssen. Für Unternehmen, die einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 EUR haben, gibt es sogar eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch kleinere Unternehmen ausreichend Zeit haben, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
Zukunft und Ausblick
Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der deutschen Wirtschaft. In Zukunft werden weitere Maßnahmen folgen, um den Rechnungsaustausch zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die Europäische Kommission plant die Einführung eines transaktionsbezogenen Meldesystems, das die E-Rechnungspflicht noch weiter ausbauen wird. Dieses System soll den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern weiter vereinfachen und die Prozesse im Rechnungswesen optimieren. Es wird erwartet, dass die E-Rechnungspflicht auch auf den privaten Sektor ausgedehnt wird, was die Nutzung von E-Rechnungen in allen Bereichen des Geschäftslebens fördern wird.
Die Nutzung von E-Rechnungen wird voraussichtlich auch für den internationalen Handel an Bedeutung gewinnen. Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, werden von den Vorteilen der elektronischen Rechnungsstellung profitieren, da sie eine schnellere und effizientere Abwicklung von Rechnungen ermöglicht. Die Digitalisierung des Rechnungswesens wird somit nicht nur die nationale, sondern auch die internationale Geschäftstätigkeit erleichtern.
Mit diesen Entwicklungen wird die E-Rechnung zu einem unverzichtbaren Bestandteil der modernen Geschäftswelt. Gastronomen und andere Unternehmer sollten sich daher frühzeitig auf die kommenden Änderungen vorbereiten, um die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung voll ausschöpfen zu können.
Fazit
Die verpflichtende E-Rechnung ab 2025 ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Gastronomie. Durch eine rechtzeitige Vorbereitung können Gastronomen von den Vorteilen profitieren: effizientere Abläufe, weniger Fehler und eine bessere Zusammenarbeit mit Geschäftskunden. Positionieren Sie sich als moderner Betrieb und machen Sie sich die Chancen der E-Rechnung zunutze. Hier finden Sie den offiziellen Link zum Bundesfinanzministerium mit Fragen und Antworten zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 sowie weiteren Informationen.
Softwarepartner von LUSINI Digital bieten eine Vielzahl von Softwarelösungen für die Gastronomie an, darunter Kassensysteme und Payment-Lösungen. Um sicherzustellen, dass diese Systeme das XRechnung-Format unterstützen, empfiehlt es sich, direkt mit den jeweiligen Softwarepartnern von LUSINI Digital Kontakt aufzunehmen. Der LUSINI Software Guide hilft Ihnen, schnell die passende Softwarelösung für Ihren Betrieb zu finden.
Kassensysteme und Software sollten frühzeitig auf ihre Fähigkeit geprüft werden, XRechnungen zu erstellen und zu verarbeiten. Dies stellt sicher, dass Ihr Betrieb den kommenden gesetzlichen Anforderungen entspricht und einen reibungslosen Ablauf im Rechnungswesen gewährleistet.
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