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Fachwissen

Trinkgeld steuerfrei oder steuerpflichtig? Das musst Du wissen

07.11.2025
6 min
Jan Eidemüller

Jan Eidemüller

Head of Sales & Consulting

LUSINI Digital GmbH & Co. KG

LinkedIn Profil

Nach vielen Jahren als Gastronom baut Jan Eidemüller seit 2023 die Plattform LUSINI Digital der LUSINI Group auf. Zudem ist er TÜV-zertifizierter "Digital Professioional in der Gastronomie", regelmäßig als Speaker und Podcast-Gast im Einsatz und ein echter Fan von einem guten digitalisierten Prozess.

Autor

Trinkgeld steuerfrei oder steuerpflichtig? Das musst Du wissen

Trinkgeld: Freude oder Steuerfalle?

In der Gastronomie gehört Trinkgeld zum Alltag. Es ist Ausdruck von Wertschätzung – und oft ein wichtiger Einkommensbestandteil für Servicekräfte. Doch steuerlich sorgt das Thema regelmäßig für Unsicherheit.

Viele Gastronomen und Mitarbeitende fragen sich: Wann ist Trinkgeld steuerfrei – und wann nicht? Die Antwort hängt davon ab, wer das Trinkgeld erhält und wie es gezahlt wird.

In diesem Artikel klären wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, typische Fallstricke und geben praxisnahe Tipps, wie Du als Gastronom oder Servicekraft sicher und gesetzeskonform arbeitest.

Rechtlicher Rahmen: Was sagt das Gesetz?

Trinkgeld ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die zentrale Vorschrift lautet:

3 Nr. 51 EStG: Trinkgeld ist steuerfrei, wenn es direkt, freiwillig und zusätzlich vom Gast an den Arbeitnehmer gezahlt wird.

Das bedeutet:

  • Direkte Zahlung vom Gast an die Servicekraft ist möglich. Das kann bar oder digital geschehen. Wichtig ist, dass das Trinkgeld klar der Servicekraft zugeordnet wird. Es darf nicht zuerst beim Arbeitgeber als Umsatz oder Entgelt landen.
  • Kein „Servicezuschlag“ oder „Bedienungspauschale“ auf der Rechnung
  • Keine Verpflichtung oder vertragliche Regelung
  • Das Trinkgeld kommt oben drauf – also zusätzlich zum vereinbarten und geschuldeten Arbeitslohn

Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber

Der entscheidende Punkt beim Thema Trinkgeld ist der Weg des Geldes. Je nachdem, wer das Trinkgeld erhält und wie es fließt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen.

  • Mitarbeitende (Servicekräfte) dürfen Trinkgeld behalten und sind bei direkter Zahlung meist steuerfrei gestellt.
  • Arbeitgeber müssen vorsichtig sein. Wenn Trinkgeld zentral gesammelt oder verteilt wird, gelten steuerliche Regeln. Auch wenn es als Pauschale in der Rechnung steht, sind diese Regeln wichtig.

Zudem gibt es zwei Ebenen der Besteuerung:

  • Einkommensteuer: betrifft die Mitarbeitenden. Direkte, freiwillige und zusätzliche Trinkgelder vom Gast sind meist steuerfrei. Fließt das Geld jedoch über den Arbeitgeber und wird von dort zugeteilt, kann es als arbeitslohnähnlich behandelt werden.
  • Umsatzsteuer: betrifft den Betrieb. Freiwillige Direktzahlungen des Gastes an die Servicekraft gehören nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt des Betriebs. Wenn auf der Rechnung eine Servicepauschale oder Bedienungsgebühr steht, kann dies umsatzsteuerpflichtig sein.

Wann ist Trinkgeld steuerfrei?

Trinkgeld ist steuerfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Direkte Zahlung vom Gast an die Servicekraft
  • Freiwillig und ohne Rechtsanspruch
  • Zusätzlich zum Rechnungsbetrag

Typische Beispiele:

  • Gast gibt 10 € in bar direkt an die Kellnerin
  • Trinkgeld in der Kaffeekasse für das Team
  • Trinkgeld über EC-Karte, wenn es direkt dem Mitarbeitenden zugeordnet wird

Sonderfall: Kaffeekasse

Kleine Summen, die Gäste freiwillig in eine Kaffeekasse werfen, gelten ebenfalls als steuerfrei – sofern sie nicht zentral verwaltet oder pauschal verteilt werden.

 

Muss ich mein Trinkgeld versteuern?

Wann wird Trinkgeld steuerpflichtig?

Nicht jedes Trinkgeld ist steuerfrei. Man muss Trinkgeld versteuern, wenn es nicht direkt vom Gast an die Servicekraft gegeben wird. Das gilt auch, wenn es über den Betrieb läuft oder Teil des Preises ist. Es gibt klare Fälle, in denen Steuerpflicht besteht:

Beispiele:

  • Hotel-Servicepauschale auf der Rechnung

→ Kein freiwilliges Trinkgeld, sondern Teil des Entgelts

  • Trinkgeld über das Kassensystem, das vom Arbeitgeber verwaltet wird

→ Gilt als Arbeitslohn und ist steuerpflichtig

  • Tronc-Systeme oder zentrale Verteilung durch den Betrieb

→ Sozialversicherungspflicht kann entstehen

Ein Tronc-System (von französisch "tronc" für Spardose oder Opferstock) ist ein System zur Sammlung und fairen Verteilung von Trinkgeldern und Servicegebühren an Mitarbeiter, typischerweise in der Gastronomie und im Hotelgewerbe. Hierbei werden alle Trinkgelder gesammelt und nach einem festgelegten, oft auf Dienstalter oder Rolle basierenden Schlüssel verteilt, sodass das gesamte Personal, inklusive des Back-of-House-Teams, fair an den Einnahmen beteiligt wird.

 

Achtung bei Betriebsprüfungen:

Finanzämter prüfen zunehmend die Trinkgeldregelungen – insbesondere bei kollektiver Verteilung oder digitaler Abrechnung.

Steuerfrei

Steuerpflichtig

Defintion
Trinkgeld, das freiwillig von Kunden direkt
an Mitarbeiter gegeben wird
Definition
Geld oder Sachleistungen, die vom Arbeitgeber 
zusätzlich zum Lohn gezahlt werden oder freiwillig
an alle Mitarbeiter gehen
Bedingungen 
✓ Direkt vom Kunden an Mitarbeiter 
✓ Kein Anspruch durch Arbeitgeber 
✓ Keine Gegenleistung für den Arbeitgeber
Beispiele
✓ Weihnachtsgeld vom Chef
✓ Sonderprämien oder Boni
Beispiele
- Kellner erhält Geld vom Gast
- Friseur bekommt extra Geld vom Kunden
Folge
- Muss als Einkommen versteuert werden

 

Spezialfälle in der Gastronomie

Die Digitalisierung verändert auch das Trinkgeld. Immer mehr Gäste zahlen bargeldlos – und das hat steuerliche Folgen und erfordert klare Prozesse..

Digitale Trinkgeldformen:

  • Payment-Terminals mit automatisierter Trinkgeldfunktion
  • QR-Code-Lösungen am Tisch oder auf der Rechnung
  • Trinkgeld-Apps wie EasyTip, TipBrightly oder TiPJAR

Was ist zu beachten?

  • Direkte Zuordnung zum Mitarbeitenden ist entscheidend : Jede Trinkgeldzahlung muss eindeutig der jeweiligen Servicekraft zugeordnet werden. Entscheidend ist, dass das Trinkgeld nicht als Betriebsumsatz behandelt wird.
  • POS-Systeme müssen Trinkgeld vom Umsatz trennen. Es darf nicht mit dem Entgelt für Speisen oder Leistungen vermischt werden.
  • DSFinV-K-konforme Konfiguration ist notwendig für rechtssichere Buchhaltung

Unterschiede je nach Betrieb:

  • Hotel: Trinkgeld über die Rechnung (z. B. Servicepauschale) ist häufig steuerpflichtig.
  • Restaurant/Bar: Direkte Zahlung (bar oder Karte mit eindeutiger Zuordnung) ist meist steuerfrei.
  • Bäckerei: Kaffeekasse oder digitale Lösungen sind möglich – maßgeblich bleiben Freiwilligkeit, direkte Zahlung und die Trennung vom Umsatz.

Tipps für Gastronomen & Servicekräfte

Damit Trinkgeld nicht zur Steuerfalle wird, helfen klare Regeln und digitale Tools – und eine saubere Buchhaltung in der Gastronomie.

Handlungsempfehlungen:

  • Interne Richtlinien zum Umgang mit Trinkgeld definieren (bar, Karte, Pool/Tronc) – inkl. Zuständigkeiten, Nachweisen und Auszahlungsrhythmus.
  • Dokumentation vereinfachen – z. B. über Kassensysteme oder Eigenbelege
  • Mitarbeitende schulen – Unsicherheiten abbauen
  • Steuerberater einbeziehen, wenn Unklarheiten bestehen

Für die Buchhaltung:

  • Trinkgeld strikt vom Umsatz trennen (POS-/Kasseneinstellung); keine Vermischung mit Entgelt für Speisen/Leistungen.
  • Trinkgeldfunktion im Kassensystem aktivieren: personengenaue Zuordnung, DSFinV-K-konforme Exporte für die Buchhaltung Gastronomie.
  • Eigenbelege bei Barzahlungen führen (Datum, Betrag, Tisch/Schicht, Mitarbeitende), damit Nachvollziehbarkeit und Auswertungen für Lohn/Reporting möglich bleiben.

Für die Kalkulation:

  • Trinkgeld kann Teil der Einkommensplanung sein
  • Aber: Nicht als festen Bestandteil des Lohns kalkulieren

Fazit: Klarheit schützt vor Ärger beim Trinkgeld

Trinkgeld ist in der Gastronomie ein sensibles – und steuerlich komplexes – Thema. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen bleibt es steuerfrei, wenn es direkt, freiwillig und zusätzlich gezahlt wird.

Betriebe sollten beachten: Pools/Pauschalen und digitale Zahlungen ohne klare Zuordnung können steuerpflichtig werden. Transparente Prozesse, ein korrekt konfiguriertes POS und saubere Buchhaltung Gastronomie sorgen für Rechtssicherheit – und geben Mitarbeitenden Orientierung für Trinkgeld Steuererklärung und Trinkgeld Einkommensteuer.

Unsere Empfehlung:

Definiere klare Prozesse – und setze bei Bedarf auf digitale Lösungen, wie POS-Systeme mit Trinkgeldfunktion.

So schaffst du Sicherheit für dein Team und vermeidest steuerliche Risiken.

Trinkgeld rechtssicher umsetzen – Jetzt beraten lassen

Unsicher, wann Trinkgeld steuerfrei ist und wie du es korrekt verbuchst? Wir unterstützen dich bei Prozessen & Tools:

  • 🚀 Kostenlose Digitalberatung: In einem persönlichen Gespräch prüfen wir deine aktuelle Trinkgeldpraxis und zeigen, was steuerfrei ist – und was nicht.
  • 💬 WhatsApp Support: Direkte und schnelle Beratung über WhatsApp - stelle uns Deine Fragen zur Trinkgeldpraxis.
  • 🎯 Demo anfragen: Wir zeigen dir, wie Trinkgeld Mitarbeitenden zugeordnet und korrekt verbucht wird – unverbindliche Kurz-Demo mit einem unserer Experten.

💡 Tipp: Nutze unseren WhatsApp-Service für eine schnelle und unkomplizierte Erstberatung. Unsere Experten helfen Dir bei allen Fragen rund um das Thema Digitalisierung in der Gastronomie.

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