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Fachwissen
Trinkgeld steuerfrei oder steuerpflichtig? Das musst Du wissen
Nach vielen Jahren als Gastronom baut Jan Eidemüller seit 2023 die Plattform LUSINI Digital der LUSINI Group auf. Zudem ist er TÜV-zertifizierter "Digital Professioional in der Gastronomie", regelmäßig als Speaker und Podcast-Gast im Einsatz und ein echter Fan von einem guten digitalisierten Prozess.
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Trinkgeld: Freude oder Steuerfalle?
In der Gastronomie gehört Trinkgeld zum Alltag. Es ist Ausdruck von Wertschätzung – und oft ein wichtiger Einkommensbestandteil für Servicekräfte. Doch steuerlich sorgt das Thema regelmäßig für Unsicherheit.
Viele Gastronomen und Mitarbeitende fragen sich: Wann ist Trinkgeld steuerfrei – und wann nicht? Die Antwort hängt davon ab, wer das Trinkgeld erhält und wie es gezahlt wird.
In diesem Artikel klären wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, typische Fallstricke und geben praxisnahe Tipps, wie Du als Gastronom oder Servicekraft sicher und gesetzeskonform arbeitest.
Rechtlicher Rahmen: Was sagt das Gesetz?
Trinkgeld ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die zentrale Vorschrift lautet:
3 Nr. 51 EStG: Trinkgeld ist steuerfrei, wenn es direkt, freiwillig und zusätzlich vom Gast an den Arbeitnehmer gezahlt wird.
Das bedeutet:
- Direkte Zahlung vom Gast an die Servicekraft ist möglich. Das kann bar oder digital geschehen. Wichtig ist, dass das Trinkgeld klar der Servicekraft zugeordnet wird. Es darf nicht zuerst beim Arbeitgeber als Umsatz oder Entgelt landen.
- Kein „Servicezuschlag“ oder „Bedienungspauschale“ auf der Rechnung
- Keine Verpflichtung oder vertragliche Regelung
- Das Trinkgeld kommt oben drauf – also zusätzlich zum vereinbarten und geschuldeten Arbeitslohn
Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber
Der entscheidende Punkt beim Thema Trinkgeld ist der Weg des Geldes. Je nachdem, wer das Trinkgeld erhält und wie es fließt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen.
- Mitarbeitende (Servicekräfte) dürfen Trinkgeld behalten und sind bei direkter Zahlung meist steuerfrei gestellt.
- Arbeitgeber müssen vorsichtig sein. Wenn Trinkgeld zentral gesammelt oder verteilt wird, gelten steuerliche Regeln. Auch wenn es als Pauschale in der Rechnung steht, sind diese Regeln wichtig.
Zudem gibt es zwei Ebenen der Besteuerung:
- Einkommensteuer: betrifft die Mitarbeitenden. Direkte, freiwillige und zusätzliche Trinkgelder vom Gast sind meist steuerfrei. Fließt das Geld jedoch über den Arbeitgeber und wird von dort zugeteilt, kann es als arbeitslohnähnlich behandelt werden.
Umsatzsteuer: betrifft den Betrieb. Freiwillige Direktzahlungen des Gastes an die Servicekraft gehören nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt des Betriebs. Wenn auf der Rechnung eine Servicepauschale oder Bedienungsgebühr steht, kann dies umsatzsteuerpflichtig sein.
Wann ist Trinkgeld steuerfrei?
Trinkgeld ist steuerfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Direkte Zahlung vom Gast an die Servicekraft
- Freiwillig und ohne Rechtsanspruch
- Zusätzlich zum Rechnungsbetrag
Typische Beispiele:
- Gast gibt 10 € in bar direkt an die Kellnerin
- Trinkgeld in der Kaffeekasse für das Team
- Trinkgeld über EC-Karte, wenn es direkt dem Mitarbeitenden zugeordnet wird
Sonderfall: Kaffeekasse
Kleine Summen, die Gäste freiwillig in eine Kaffeekasse werfen, gelten ebenfalls als steuerfrei – sofern sie nicht zentral verwaltet oder pauschal verteilt werden.